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FAQ

FAQ

Sie interessieren sich für eine Wohnung bei der Oschatzer Wohnstätten oder Sie sind bereits Mieter bei uns? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Wohnen.

WOHNUNGSSUCHE

  • Welche Unterlagen benötige ich zum Abschluss eines Mietvertrages?

Abschluss eines Mietvertrages oder eines Mietvorvertrages benötigen wir eine Vorvermieterbestätigung, eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft, eine Schufaabfrage sowie einen Einkommensnachweis. Alle notwendigen Formulare finden Sie hier.

 

  • Fällt beim Abschluss eines Mietvertrages eine Kaution an?

Ja. Bei Abschluss eines Mietvertrages fällt eine Kaution i. H. v. drei Kaltmonatsmieten an.

 

  • Kann ich eine Wohnung reservieren, bis die Kündigungsfrist meiner alten Wohnung abläuft?

Generell können Sie Ihre Wunschwohnung für eine Woche reservieren. Sie sind sich sicher, dass Sie die Wohnung mieten möchten, müssen aber noch die Kündigungsfrist abwarten? Sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter finden sicher eine individuelle Lösung.

 

MIETER

  • Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?

Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung erfolgt nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes. Dieser entspricht dem Kalenderjahr. Sie erhalten die Abrechnung spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres.

 

  • Werden die Kosten für leer stehende Wohnungen im Haus auf die Mieter umgelegt?

Kosten für Leerstand werden nicht auf die Mieter umgelegt. Verbrauchsunabhängige Kosten werden beispielsweise auf die Gesamtwohnfläche des Objektes (inkl. der Leerwohnungen) verteilt. Sie zahlen also nur für Ihren Anteil an der Gesamtwohnfläche. Verbrauchsabhängige Kosten werden nach Ihrem individuellen Verbrauch abgerechnet.

 

  • Warum schwanken meine Heizkosten jedes Jahr, obwohl sich mein Heizverhalten nicht ändert?

Das hängt generell von zwei Faktoren ab. Zum einen kommt es aufgrund unterschiedlicher Witterungsverhältnisse zu einem schwankendem Energiebedarf. Dieser wird von der Außentemperatur und der Dauer der Heizperiode beeinflusst. Weiterhin werden die Energiepreise von den Marktpreisen der Energieversorger bestimmt.

 

  • Warum muss ich Heizkosten nachzahlen, obwohl ich erst vor kurzem (bspw. November, Dezember) in meine Wohnung gezogen bin?

Für die monatliche Betriebskostenvorauszahlung errechnen wir einen Durchschnittswert, der aus den Kosten für ein gesamtes Abrechnungsjahr kalkuliert wird. Wird die neue Wohnung gerade in den heizintensiven Monaten bezogen, können Ihre tatsächlichen Heizkosten für diesen Zeitraum höher sein als die Vorauszahlungen, was dann häufig zu einer Nachzahlung führt. Da in den Sommermonaten fast keine Verbräuche anfallen, entsteht hier eine Ersparnis, mit denen die heizintensiven Monate gedeckt werden.

 

  • Ich habe eine Mahnung wegen ausstehender Mietzahlungen erhalten oder kann meine nächste Miete nicht zahlen. Wie soll ich mich verhalten?

Sollten Sie in eine finanzielle Lage geraten, die es Ihnen nicht ermöglicht Ihre Miete fristgerecht zu zahlen, dann nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit unserem Partner Treureal auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Treureal beraten Sie zum weiteren Vorgehen und der Möglichkeit einer Ratenzahlung. Sie erreichen die Treureal unter folgender Telefonnummer:  0341 69691-899. Natürlich stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiter gern für Fragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle am Gründonnerstag, 28. März 2024 bereits 14 Uhr schließt. Die Mietersprechzeit entfällt an diesem Tag.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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